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Durch Abschicken des Online-Anmeldeformulars wird die Törnanmeldung
verbindlich und die AGB gelten als akzeptiert.
2) Der Teilnehmer erhält binnen 5 Werktagen eine Anmeldebestätigung
als pdf per email zugesandt. Die Buchung bezieht sich auf den Segeltörn
als solchen - weder auf einen bestimmten Skipper noch auf eine bestimmte
Yacht. Ein Anspruch auf eine bestimmte Koje bzw. Kabine besteht nur, wenn
dies vorher vertraglich vereinbart wurde.
3) Der Anzahlungsbetrag ist nach Zugang der Anmeldebestätigung gemäss
der angeführten Zahlungsbedingungen zur Anweisung zu bringen. Werden
die Zahlungsbedingungen durch den Teilnehmer nicht eingehalten, so ist
die Segelschule Wallersail berechtigt den Törnplatz anderweitig zu
vergeben.
4) Eine Stornoversicherung ist angeboten. Wenn sie gewünscht ist,
bitte den dafür angeführten Betrag rechtzeitig an die Versicherung
überweisen.
5) Der Teilnehmer kann bei Ausfall einen Ersatzteilnehmer stellen. Im
gegenteiligen Fall ist der Teilnehmer bzw. gegebenenfalls die Stornoversicherung
zur Entschädigung verpflichtet. Die Segelschule Wallersail hat das
Recht, die vom Teilnehmer benannte Ersatzperson abzulehnen, wenn diese
nicht zur Teilnahme an einem Segeltörn geeignet erscheint.
6) Im Falle eines Rücktritts vom Segeltörn durch einen Teilnehmer
werden folgende Törnbeträge fällig:
Bis 2 Monate vor Törnbeginn: 80%, danach die gesamte Törngebühr.
Sollte seitens der Segelschule Wallersail ein Ersatzteilnehmer gefunden
bzw. vom zurückgetretenen Teilnehmer ein Ersatz nominiert werden,
kommen 5% Bearbeitungsgebühr zur Verrechnung. Für Pauschalbuchung
einer Yacht mit Skipper durch eine geschlossene Gruppe oder einen Veranstalter
werden bei Auftragsunterzeichnung 30% Anzahlung fällig. Sollte der
Inkassoservice von Wallersail in Anspruch genommen werden und Wallersail
rechnet mit den vom Veranstalter benannten Törnteilnehmern direkt
ab, muss vom Veranstalter eine Kaution in Höhe der 30% des Yachtpreises
geleistet werden. Diese ist refundierbar, sobald alle Teilnehmer den Reisebetrag
an Wallersail überwiesen haben. Sollten zwei Monate vor Reisebeginn
noch Zahlungen ausständig sein, muss der Veranstalter diese durch
eine Kautionsaufstockung kompensieren, sofern die geleistete Kaution den
Fehlbetrag nicht deckt. Der Veranstalter haftet für die Uneinbringlichkeit
von Reisepreiszahlungen der von ihm benannten Teilnehmer gegenüber
Wallersail im vollen Umfang
7) Die Teilnahme an einem Segeltörn ist kein Beförderungsvertrag,
sondern eine Teilnahme an einer Sportveranstaltung und findet auf eigene
Gefahr statt.
8) Der Teilnehmer bestätigt, dass er körperlich und geistig
gesund ist und mindestens 20 Minuten in unruhiger See schwimmen kann.
9) Der Törnpreis enthält unter anderem eine Skipperhaftpflichtversicherung
mit Deckungssumme € 2.540.000,--. Eine darüber hinausgehende Haftung
ist ausgeschlossen. Die Haftung der Segelschule Wallersail für sämtliche
Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Ebenso
wenig besteht eine Haftung der Segelschule Wallersail für das Verhalten
der anderen Teilnehmer und sonstiger Dritter. Auch haftet die Segelschule
Wallersail nicht für selbstverschuldete Unfall- und Haftpflichtschäden.
10) Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Gesundheits-, Pass-,
Visa- und Devisenvorschriften, der Zollverordnungen und der maritimen
Bestimmungen selbst verantwortlich. Er hat den gesetzlichen Bestimmungen
des jeweiligen Landes Folge zu leisten. Eine diesbezügliche Haftung
und Verantwortung des Skippers besteht nicht - der jeweilige Teilnehmer
haftet für etwaige Verstöße in vollem Umfang.
11) Es besteht keine Haftung der Segelschule Wallersail oder deren Vertreter
für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände
oder Wertsachen der Teilnehmer.
12) Ebenso im Preis inkludiert ist die Kautionshaftpflichtversicherung
mit 5% Selbstbehalt der Kautionssumme, die für die Yacht zu hinterlegen
ist. Diese wird von der Segelschule Wallersail gestellt. Im Schadensfall
wird der verbleibende Selbstbehalt durch alle Törnteilnehmer inkl.
Skipper geteilt.
13) Bei einer Beschädigung der Yacht während eines Törns,
die eine weitere Benützung unmöglich macht, besteht Anspruch
auf die nicht konsumierten Tage, sofern kein anderes Schiff gestellt werden
kann. Darüber hinaus kann kein Ersatzanspruch geltend gemacht werden.
14) Die Bordkasse dient zur Bestreitung aller anfallenden Kosten wie Hafengebühren,
Treibstoff, Wasser, Gas, Bordverpflegung und Endreinigung (sofern diese
nicht inkludiert ist – siehe jeweilige Leistungsbeschreibung). Die Bordkasse
wird zu gleichen Teilen von den Teilnehmern mit Ausnahme des Skippers
beschickt. Restaurantbesuche werden von jedem Teilnehmer selbst bezahlt,
Skipper aus der Bordkasse.
15) Anreise ist individuell zu organisieren und erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Teilnehmer ist für die pünktliche Anreise selbst verantwortlich.
Reist ein Teilnehmer verspätet an und entstehen daraus berechtigte
Ansprüche eines anderen Teilnehmers oder mehrerer Teilnehmer, so
hat der Verursacher Ersatz zu leisten. Jedoch werden beim Crewtreffen
Mitfahrgelegenheiten und günstigste Anreisemodalitäten erörtert.
16) Segelschule Wallersail behält sich vor, durch Eintritt nicht
vorhersehbarer Gründe bei Vertragsabschluss den Törn abzusagen,
als da insbesondere sind: höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen,
Unruhen, Seuchen und Epidemien oder hoheitsrechtliche Anordnungen. Dem
Teilnehmer erwächst ausschließlich Anspruch auf Rückerstattung
der geleisteten Zahlungen. Gleiches gilt bei Absage der Törns wegen
nicht Erreichen der jeweils vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl.
17) Kein Anspruch kann bei nicht Bereitstellung der vereinbarten Schiffstype
seitens der Charterfirma abgeleitet werden, sofern es sich bei dem Ersatz
um ein gleich- oder höherwertiges Boot im Hinblick auf den Listenpreis
des Vercharterers handelt. Im gegenteiligen Fall wird von der Segelschule
Wallersail die entsprechende Differenz rückvergütet, die ausreichende
Anzahl der Kojenplätze wird garantiert. Sollte keine Yacht in erforderlicher
Grösse von der Charterfirma gestellt werden können und der Törn
deshalb nicht stattfinden , wird der Törnbetrag refundiert.
18) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Anordnungen und Entscheidungen
des alleinverantwortlichen Skippers anzuerkennen und zu befolgen. Kein
Schadenersatz kann für nicht eingehaltene Reiserouten - die immer
nur als Anhaltspunkt zu sehen sind - geleistet werden. Derartige Änderungen
liegen immer im Ermessen des Schiffsführers aus seemännischen
Gesichtspunkten.
19) Etwaig vorhandene Mängel müssen gegenüber dem Skipper
gerügt und schriftlich im Bordbuch festgehalten werden, damit Abhilfe
geschafft werden kann. Ansprüche auf Minderung und/oder Schadenersatz
sind ausgeschlossen, wenn die Rüge unterbleibt und der Mangel nicht
schriftlich im Bordbuch festgehalten ist. Dann gilt der Segeltörn
als ordnungsgemäß durchgeführt. Verlangt ein Teilnehmer
eine nicht zumutbare Abhilfe oder bietet die Segelschule Wallersail bzw.
deren Vertreter dem Teilnehmer eine zumutbare Abhilfe und nimmt der Teilnehmer
dieses Angebot nicht an, so besteht keine Haftung der Segelschule Wallersail.
20) Fristgerechte Prüfungsanmeldung bzw. Beantragung der Zulassung
zu ÖSV / MSVÖ Prüfungen obliegt dem Kandidaten.
21) Sämtliche in der aktuellen Ausschreibung bzw. im Törnplan
und auf der Webseite der Segelschule Wallersail angegebenen Preise gelten
vorbehaltlich etwaiger Druckfehler, Irrtümer und Änderungen.
22) Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle
der unwirksamen Bedingungen treten jene gesetzlichen Bestimmungen, die
dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bedingungen
am Nächsten kommen.
23) Zusätzliche Absprachen bedürfen der Schriftform.
24) Sämtliche Punkte der AGB gelten sinngemäss
auch für Gruppenbuchung, bei der eine Yacht mit Skipper von einer
geschlossenen Gruppe oder einem Veranstalter pauschal gebucht wird.
25) Gerichtsstand für beide Teile ist das sachlich zuständige
Gericht des Landes Salzburg. Erfüllungsort ist der Sitz der Segelschule
Wallersail.
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